Wurzelbehandlung / Endodontie
Unter einer Wurzelbehandlung (Fachbegriff: Endodontie) versteht man die Entfernung des Zahnnervs und die Füllung des dadurch entstehenden Hohlraums in der Zahnwurzel.
Jede Zahnwurzel enthält einen Nervkanal. Da manche Zähne, z.B. alle Backenzähne, mehrere Wurzeln besitzen, haben sie auch entsprechend viele Wurzelkanäle. Die darin verlaufenden Nerven laufen alle im Inneren des Zahnes zusammen.
Ein Zahnnerv muß aus verschiedenen Gründen entfernt werden: wenn aufgrund einer tiefen Karies oder Füllung oder eines sonstigen Traumas der Nerv irreversibel entzündet ist und schmerzt, wenn der Nerv durch tiefe Karies mit Kariesbakterien infiziert ist oder wenn der Nerv aufgrund einer vorangegangenen Entzündung abgestorben ist und dadurch einen Bakterienherd bildet.
Der Nerv wird entfernt, indem ein Zugang zu den Kanälen eröffnet wird, der Nerv mit kleinen Feilen aus allen Kanälen entfernt wird und diese Kanäle erweitert werden, so daß sie eine Normgröße erreichen und ein Normstift in gleicher Größe bis zur Wurzelspitze eingesetzt werden kann. Jetzt hat der Zahn wieder die Möglichkeit, dauerhaft schmerzfrei zu bleiben, muß aber in der Regel überkront werden.
Die Kosten hierfür übernehmen die Privatversicherungen komplett, die gesetzlichen Versicherungen nur in einer einfachen Variante. Sinnvolle zusätzliche Behandlungsschritte sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen nicht enthalten und von Ihnen zu tragen.